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Der kleine Erich (Name geändert) hat in seinem 5-jährigen Leben schon viel Leid erfahren. Als sich seine Eltern scheiden ließen, wurde das Besuchsrecht des Vaters mit zweimal pro Woche festgelegt. Für Erich, der seinen Vater sehr liebt, war es wichtig zu wissen, das er ihn regelmäßig sieht.
Leider hat sich die Mutter an diese Vereinbarung nur sehr mangelhaft gehalten. Die Zeiten wurden verkürzt, und zuletzt wurde dem Vater die Türe nicht geöffnet. Auch der telefonische Kontakt wurde unmöglich gemacht. Der Bub hat sehr gelitten und reagierte mit Schlafstörungen und Aggressionen.
Der Vater hat sich daraufhin an das zuständige Gericht gewandt, das schließlich begleitete Besuchskontakte im Kinderschutzzentrum beschloss.
So kamen Erich und sein Vater endlich zu ihrem Recht, einander sehen zu können. Erich war überglücklich über das Wiedersehen und die Wahrnehmung der väterlichen Liebe.
Durch die Anwesenheit der Besuchsbegleiterin wurde auch jeder Streit zwischen den Elternteilen vermieden.
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Das nächste Ziel ist, dass die Eltern selbständig und eigenverantwortlich die Kontakte gestalten können.
Die Mutter von Erich hat eingesehen, dass ihr Verhalten letztendlich nur ihrem eigenen Kind, das sie sehr liebt, geschadet hat.
Die Schlafstörungen von Erich und sein aggressives Verhalten haben sich mittlerweile sehr gebessert, und seitdem er weiß, dass sein Vater zu seinem Leben gehört, ist er ein fröhlicher und selbstsicherer Bub.

Zusätzlich zu öffentlichen Mitteln muss RETTET DAS KIND jährlich ca. 15.000 Euro aufbringen, um den Betrieb des Kinderschutzzentrums gewährleisten zu können. So kostet etwa eine Beratungsstunde 37 Euro.
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