Spendenabsetzbarkeit
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Laut Bescheid vom 31.08.2009 des Bundesministeriums für Finanzen ist RETTET DAS KIND Österreich in die Liste der begünstigten Spendenempfänger (Reg.Nr. 1379) aufgenommen worden. Somit sind Spenden an RETTET DAS KIND-Österreich ab diesem Zeitpunkt steuerlich absetzbar.
RETTET DAS KIND und das Spendengütesiegel
Am 19. Oktober 2006 wurde RETTET DAS KIND-Österreich von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Spendengütesiegel vergeben.
RETTET DAS KIND und die Qualitätszertifizierung
Qualitätserfordernisse spielen in der modernen Zeit eine immer größer werdende Rolle. Im verstärkten Ausmaß erhalten Qualitätsmessungen auch im Bereich der sozialen Dienstleistungen Bedeutung.
Durch die Tendenz der Privatisierung von sozialen Dienstleistungen an gemeinnützige Vereine/Unternehmen übergibt die Öffentliche Hand als größter Financier von sozialen Dienstleistungen immer mehr Leistungen und damit öffentliche Mittel an Dritte.
Die Öffentliche Hand hat somit ein vitales Interesse möglichst sicher zu stellen, dass mit den zur Verfügung gestellten Steuermitteln ordnungsgemäß umgegangen wird. Eines der Kontrollinstrumente stellt daher auch auf sozialem Gebiet die Qualitätszertifizierung dar.
RETTET DAS KIND-Österreich hat bereits sehr früh aus eigenem Antrieb und Interesse ein solches Qualitätsmanagement nach ISO 9001 Standard angestrebt. Am 18. April 2001 wurde RETTET DAS KIND-Österreich schließlich nach eingehender interner und externer Prüfungen vom ÖQS das Qualitätsmangement-Zertifikat ISO 9001:2008 ausgestellt.
Um dieses Zertifikat auch weiterhin führen zu können, muss sich RETTET DAS KIND in regelmäßigen Abständen sowohl interner als auch externer Audits durch das ÖQS unterziehen. Diese Audits erbrachten bisher jeweils ein exzellentes Ergebnis.
Prüfung durch Wirtschaftstreuhänder
Augrund des neuen Vereinsgesetzes von 2002 wird die Bilanz von RETTET DAS KIND-Österreich von einem Steuerberater erstellt und durch einen gesetzlich beeideten Wirtschaftstreuhänder geprüft
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